Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.04.2015 - 1 W 25/15   

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https://dejure.org/2015,11203
OLG Hamburg, 16.04.2015 - 1 W 25/15 (https://dejure.org/2015,11203)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.2015 - 1 W 25/15 (https://dejure.org/2015,11203)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 2015 - 1 W 25/15 (https://dejure.org/2015,11203)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständiger wird nicht angewiesen: Sofortige Beschwerde unzulässig!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauteilöffnung durch Sachverständige oder Dritte nicht zwingend! (IBR 2015, 1091)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 11324
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 15.03.2010 - 11 W 14/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der erneuten

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2015 - 1 W 25/15
    Die Entscheidung des Gerichts, in einem selbständigen Beweisverfahren den Sachverständigen nicht anzuweisen, eine für die Begutachtung erforderliche Bauteilöffnung vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, wie das Landgericht sie hier getroffen hat, unterliegt nicht der sofortigen Beschwerde (so auch: OLG Köln, Beschluss vom 15. März 2010, 11 W 14/10, NJW-RR 2010, 1368; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Oktober 2011, 5 W 570/11; vgl. ferner OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Mai 2014, 10 W 15/14, BauR 2014, 1526, zum Fall einer Ablehnung des Antrags, den Sachverständigen anzuweisen, im Rahmen der Begutachtung vorgenommene Bauteilöffnungen wieder zu verschließen).

    Das Argument, dass die Entscheidung des Gerichts, dem Sachverständigen eine Anweisung zur Bauteilöffnung nicht zu erteilen, mit einer Zurückweisung des Beweissicherungsantrags gleichzusetzen sei, passt nicht, wenn es dem Antragsteller möglich und zuzumuten ist, die für die Begutachtung notwendige Bauteilöffnung selbst vorzunehmen :OLG Köln, Beschluss vom 15. März 2010, 11 W 14/10, a.a.O., Rdn. 5), wie dies hier der Fall ist.

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2015 - 1 W 25/15
    Auch im selbständigen Beweisverfahren steht den Parteien nicht das Recht zu, über den verfahrenseinleitenden Antrag hinaus die Art und Weise der Beweiserhebung zu bestimmen, so dass ihnen keine weitergehenden Beweismöglichkeiten und Beschwerderechte eröffnet sind als im Hauptsacheverfahren (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010, VI ZB 59/09, MDR 2010, 767 f.).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07

    Hohlfasermembranspinnanlage

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2015 - 1 W 25/15
    Entsprechendes gilt für Anordnungen des Prozessgerichts nach § 404 a ZPO, die einen Bestandteil oder eine Ergänzung des Beweisbeschlusses bilden, es sei denn, die Entscheidung hat bereits für eine Partei einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008, I ZB 118/07, MDR 2009, 645 f.).
  • BGH, 27.01.2004 - VI ZB 33/03

    Statthaftigkeit der zugelassenen Rechtsbeschwerde wegen Ablehnung der Abgabe an

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2015 - 1 W 25/15
    Nach Auffassung des BGH (Beschluss vom 27. Januar 2004, VI ZB 33/03, MDR 2004; 698 f.), welcher sich der Senat anschließt, ist unter einem Gesuch i.S.d. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO nicht ein (besser als Anregung zu bezeichnender) Antrag zu verstehen, der eine von Amts wegen zu treffende Entscheidung betrifft.
  • OLG Celle, 08.02.2005 - 7 W 147/04

    Zulässigkeit einer Weisung des Gerichts gegenüber einem Bausachverständigen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2015 - 1 W 25/15
    Soweit das OLG Gelle in seinem Beschluss vom 8. Februar 2005 (7 W 147/04, BauR 2005, 1358 ff.) angenommen hat, dass die Ablehnung der Weisungserteilung einer Zurückweisung des Beweissicherungsantrags gleichkomme und deshalb gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO anfechtbar sei, hat seiner Entscheidung eine Fallgestaltung zu Grunde gelegen, die mit der vorliegenden nicht vergleichbar ist.
  • OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 10 W 15/14

    Selbstständiges Beweisverfahren in einer Bausache: Anfechtbarkeit der Ablehnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2015 - 1 W 25/15
    Die Entscheidung des Gerichts, in einem selbständigen Beweisverfahren den Sachverständigen nicht anzuweisen, eine für die Begutachtung erforderliche Bauteilöffnung vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, wie das Landgericht sie hier getroffen hat, unterliegt nicht der sofortigen Beschwerde (so auch: OLG Köln, Beschluss vom 15. März 2010, 11 W 14/10, NJW-RR 2010, 1368; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Oktober 2011, 5 W 570/11; vgl. ferner OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Mai 2014, 10 W 15/14, BauR 2014, 1526, zum Fall einer Ablehnung des Antrags, den Sachverständigen anzuweisen, im Rahmen der Begutachtung vorgenommene Bauteilöffnungen wieder zu verschließen).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 23 W 47/96

    Muß Gerichtsgutachter Bauteilöffnungen selbst beseitigen?

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2015 - 1 W 25/15
    Soweit das Thüringer Oberlandesgericht (Beschluss vom 18. Oktober 2006, 7 W 302/06) und das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 16. Januar 1997, 23 W 47/96, Rdn. 6) ohne bzw. ohne nähere Begründung von der Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Nichterteilung von Anweisungen an den gerichtlichen Sachverständigen betreffend die Bauteilsöffnung bzw. -schließung ausgegangen sind, folgt der Senat ihnen nicht, weil in den genannten Beschlüssen keine Gründe aufgezeigt werden, die es rechtfertigen könnten, von der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen.
  • OLG Jena, 18.10.2006 - 7 W 302/06

    Muss der Sachverständige auf Weisung auch Bauteile öffnen?

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2015 - 1 W 25/15
    Soweit das Thüringer Oberlandesgericht (Beschluss vom 18. Oktober 2006, 7 W 302/06) und das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 16. Januar 1997, 23 W 47/96, Rdn. 6) ohne bzw. ohne nähere Begründung von der Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Nichterteilung von Anweisungen an den gerichtlichen Sachverständigen betreffend die Bauteilsöffnung bzw. -schließung ausgegangen sind, folgt der Senat ihnen nicht, weil in den genannten Beschlüssen keine Gründe aufgezeigt werden, die es rechtfertigen könnten, von der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen.
  • OLG Koblenz, 06.10.2011 - 5 W 570/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Anordnung an den

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2015 - 1 W 25/15
    Die Entscheidung des Gerichts, in einem selbständigen Beweisverfahren den Sachverständigen nicht anzuweisen, eine für die Begutachtung erforderliche Bauteilöffnung vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, wie das Landgericht sie hier getroffen hat, unterliegt nicht der sofortigen Beschwerde (so auch: OLG Köln, Beschluss vom 15. März 2010, 11 W 14/10, NJW-RR 2010, 1368; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Oktober 2011, 5 W 570/11; vgl. ferner OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Mai 2014, 10 W 15/14, BauR 2014, 1526, zum Fall einer Ablehnung des Antrags, den Sachverständigen anzuweisen, im Rahmen der Begutachtung vorgenommene Bauteilöffnungen wieder zu verschließen).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2019 - 8 W 29/19

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Anweisung an den Sachverständigen

    Die Entscheidung des Gerichts, ob und welche Anweisungen an den Sachverständigen erteilt werden, unterliegt jedoch nicht der sofortigen Beschwerde (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 15.03.2010 - 11 W 14/10 -, NJOZ 2011, 1243; OLG Bremen, Beschluss vom 05.02.2013 - 5 W 7/13 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2013 - 10 W 109/13 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.05.2014 - 10 W 15/14 -, DS 2014, 189; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2015 - 1 W 25/15 -, BeckRS 2015, 11324; OLG Schleswig, Beschluss vom 14.12.2017 - 16 W 152/17 -, NJW 2018, 1174; Huber, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 16. Aufl. 2019, § 404a, Rdnr. 2; wohl auch Berger, in: Stein/Jonas, ZPO, Band 5, 23. Aufl. 2015, § 404a, Rdnr. 17; Katzenmeier, in: Prütting/Gehrlein (Hrsg.), ZPO, 6. Aufl. 2014, § 404a, Rdnr. 16; Seggewiße/Weber, MDR 2017, 679, 681; Siebert, in: Saenger (Hrsg.), ZPO, 8. Aufl. 2019, § 404a, Rdnr. 6; Zimmermann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 404a, Rdnr. 3).

    Deshalb ist einer Antragstellerin die Beschwerde versagt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne die Notwendigkeit eines Antrags von Amts wegen ergehen kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZB 23/16 -, NJOZ 2017, 1055, 1056; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2015 - 1 W 25/15 -, BeckRS 2015, 11324; Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 567, Rdnr. 31).

    Darüber, ob und welche Anweisungen das Gericht dem Sachverständigen nach den §§ 492 Abs. 1, 404a ZPO zur Art und Weise der Beweiserhebung erteilt, hat es vielmehr von Amts wegen zu entscheiden (vgl. etwa OLG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2015 - 1 W 25/15 -, BeckRS 2015, 11324).

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